Ja.
Die Unbedenklichkeitserklärung muss jedem, an Heidolph zurückgesendetem Gerät, vollständig und leserlich ausgefüllt beigelegt werden.
Nur so können wir unsere Mitarbeiter vor den Gefahren von kontaminierten Geräten schützen. Fehlt die Unbedenklichkeitserklärung, oder ist diese nicht vollständig/leserlich ausgefüllt, können wir Ihre Retoure leider nicht bearbeiten.