AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Heidolph Instruments GmbH & Co. KG

(Stand April 2021)

 

I. Keine Verkäufe an Verbraucher

  1.  Wir werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen, d.h. auch aller künftigen Verträge, keine Lieferungen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder einer entsprechenden Vorschrift durchführen und mit Verbrauchern keine Verträge abschließen. Lieferungen erfolgen ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB und Verträge werden nur mit Unternehmern abgeschlossen.

II. Geltungsbereich der Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen

  1.   Für alle Lieferungen und Verträge, die im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen erfolgen bzw. abgeschlossen werden, d.h. auch für alle zukünftigen Verträge, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen ("AGB"). Der Kunde (wobei mit diesem Begriff auch der Vertriebspartner im Rahmen einer Vertriebsvereinbarung zwischen uns und einem solchen Vertriebspartner gemeint ist) erkennt diese Bedingungen ausdrücklich sowohl für den laufenden Vertrag als auch für alle zukünftigen Verträge als verbindlich an, selbst wenn das Bestellformular oder der Vertrag einen Verweis auf die eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden (oder seines Kunden) enthält und für diese Vorrang beansprucht. Weder unser Schweigen noch unsere Vertragserfüllung gilt als Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen des Kunden. Im Einzelfall erforderliche Abweichungen von den AGB sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  2. Soweit hierin nichts anderes vereinbart ist und keine zusätzlichen Bedingungen enthalten sind, gelten die "Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie" in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB und den Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie haben die AGB Vorrang.

III. Vertragsannahme und Umfang der Verpflichtungen

  1. Ein Vertrag kommt vorbehaltlich nachfolgender Ziffer XII. erst mit unserer schriftlichen Bestätigung der eingegangenen Bestellung, spätestens jedoch mit der Annahme der Ware oder Leistung durch den Kunden wirksam zustande. Für Umfang und Inhalt des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
  2. Alle vor der Bestellung gemachten Angaben zu Umfang, Maßen, Gewichten, Materialien, Aussehen und Leistung der Waren dienen lediglich als Referenz und stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur dann rechtsverbindlich, wenn sie ausdrücklich in einem rechtsgültig abgeschlossenen Vertrag zwischen uns und dem Kunden enthalten ist.
  3. Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften für die Verwendung unserer Waren durch ihn selbst oder seine Kunden einschließlich der Endverbraucher verantwortlich.

IV. Preise; Zahlungsbedingungen; Zahlungsverzug; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

  1.  Unsere Preise sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.

  2. Die Preise gelten ab Werk („ex works“ - Incoterms 2010) und insbesondere unter Ausschluss von Verpackung und Transport. Ist die Rückgabe der Verpackung vereinbart, hat der Kunde die Verpackung DDP (Incoterms 2010) an uns zurückzusenden.

  3. Zahlungen sind 30 Tage netto zu überweisen, ohne jegliche Gebühren für uns.
    3.1 Barzahlung - nur nach unserem Ermessen akzeptiert - wird nur erfüllungshalber angenommen, ohne Barabzug, Gebühr oder sonstige Kosten für uns. Schecks werden ebenfalls nur erfüllungshalber angenommen.

    3.2 Gutschriften können vom Kunden nur dann zur Verrechnung seiner Forderungen mit unseren Forderungen verwendet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

    3.3 Wenn der im Rahmen eines Vertrages fällige Preis nicht rechtzeitig bezahlt wird, werden alle zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Forderungen gegen den Kunden sofort zur Zahlung fällig.

    3.4 Werden uns nach Erteilung unserer Auftragsbestätigung Umstände in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt, die die reibungslose finanzielle Abwicklung eines Vertrages in Frage stellen, sind wir berechtigt, für alle zukünftigen Lieferungen sofortige Zahlung oder Rückgabe der gelieferten Ware sowie Vorauskasse zu verlangen.

    3.5  Bei Zahlungsverzug hat der Kunde nicht nur Verzugszinsen zu zahlen, sondern auch den Verzugsschaden einschließlich der Kosten für Mahnungen und Inkassospesen zu tragen.

    3.6 Der Kunde darf nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder durch rechtskräftige Urteile/Schiedsspruch festgestellt. Gegenüber unseren Ansprüchen kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht, die unbestritten oder durch rechtskräftiges Urteil/Schiedsspruch festgestellt sind.

V. Lieferzeit; Höhere Gewalt; Genehmigungen; vorzeitige oder Teillieferungen; Änderungen

  1. Lieferzeiten (Termine oder Fristen) müssen schriftlich bestätigt werden, um verbindlich zu sein. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages und nicht vor rechtzeitiger Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden. Solche Lieferfristen sind eingehalten, wenn wir die Versandbereitschaft der Ware rechtzeitig angezeigt haben.
     
  2. Höhere Gewalt (wozu auch Streiks sowie andere Ereignisse gehören, die nach internationaler Praxis als höhere Gewalt gelten), die dazu führen, dass wir ohne eigenes Verschulden nicht liefern können (einschließlich fehlerhafter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung), führt zu einer Verlängerung der betreffenden Lieferzeit, solange dieser Umstand anhält. Wird durch diese Umstände eine Lieferung unzumutbar, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei.
     
  3. Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass ggf. erforderliche Ausfuhrgenehmigungen von der zuständigen Behörde erteilt werden bzw. die Ausfuhrfreiheit verbindlich festgestellt wird und dass kein Ausfuhrverbot oder keine sonstigen Hindernisse aufgrund geltender Ausfuhrvorschriften entgegenstehen. Darüber hinausgehende ggf. erforderliche Genehmigungen oder Warenanmeldungen im Sinne der anwendbaren Gesetzgebung im Bestimmungsland sind vom Käufer zu evaluieren und bei der jeweils zuständigen Behörde zu beantragen bzw. vorzunehmen.
     
  4. Bei Rahmenverträgen erlischt unsere Lieferverpflichtung mit Ablauf von (i) zwölf Monaten (wenn nichts anderes vereinbart ist) oder (ii) wenn der Kunde nicht in regelmäßigen Abständen und Mengen Abrufaufträge erteilt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Alternativ können wir uns für die Fortsetzung eines solchen Rahmenvertrages entscheiden und vom Kunden die Abnahme der Ware oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
     
  5. Vorzeitige oder Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, sie sind für den Kunden unzumutbar.
     
  6. Alle nach der Auftragsbestätigung eingereichten Änderungen führen zur Ungültigkeit des ursprünglich vereinbarten Liefertermins oder der Lieferfrist, es sei denn, sie werden von uns erneut schriftlich akzeptiert.

 

VI. Versand; Versicherung; Verpackung

  1. Der Versand der Ware erfolgt auf Wunsch des Kunden nach unserer Wahl per Post oder durch einen von uns ausgewählten Spediteur. Wir versichern unsere Ware bis zum Bestimmungsort auf Kosten des Kunden. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
     

VII. Gewährleistung

Ist die Ware oder Leistung bei Gefahrübergang mangelhaft, haften wir wie folgt:

  1.  Mängel (einschließlich Mengenabweichungen) sind unverzüglich, bei offensichtlichen Mängeln bei Erhalt der Ware, spätestens jedoch innerhalb von drei Arbeitstagen, bei nicht offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Eingangskontrolle umfasst mindestens eine Stichprobenprüfung. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die mangelhafte Ware als genehmigt. Gleiches gilt, wenn der Kunde eine ausführliche Untersuchung des Mangels nach Aufforderung durch uns nicht zulässt. Technische Beratung geben wir nach bestem Wissen und Können. Diese Beratung begründet jedoch keine Rechtspflicht unsererseits und entbindet den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
     
  2. Bei rechtzeitiger Mängelrüge kann der Kunde nach unserer Wahl Nacherfüllung, d.h. kostenlose Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Wir können die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Die Nacherfüllung erfolgt am Ort der ursprünglichen Lieferung; wir übernehmen im Rahmen der Nacherfüllung keine Ein- und Ausbau- sowie Rücksendekosten. Der Kunde hat uns die Gelegenheit und die erforderliche Zeit zur Durchführung der Nacherfüllung zu geben. Unterlässt er dies, sind wir von der Gewährleistung und Haftung für den Mangel befreit. Alle ersetzten Teile gehen nach unserer Wahl in unser Eigentum über oder werden vom Kunden entsorgt.
     
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Eine Nacherfüllung gilt erst nach mindestens drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen als fehlgeschlagen.
     
  4. Wenn die Sicherheit des Betriebs des Kunden gefährdet ist oder die Gefahr eines unverhältnismäßigen Schadens besteht, und in beiden Fällen nur dann, wenn der Kunde uns unverzüglich benachrichtigt hat und wir zuvor unsere schriftliche Zustimmung erteilt haben, ist der Kunde berechtigt, die Nachbesserung oder Ersatzlieferung selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen und von uns Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen.
     
  5. Ansprüche aufgrund von Mängeln verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Lieferung aus einem Vertrag zwischen uns und dem Kunden. Im Falle der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche für nachgebesserte oder ersetzte Waren 12 Monate ab Erfüllung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder es bleibt bei der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für die zuerst gelieferte Ware, je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt.  
     
  6. Soweit von Dritten gelieferte Waren in unseren Waren verwendet werden, beschränkt sich unsere Gewährleistung darauf, dass wir unsere Gewährleistungsansprüche gegen diesen Lieferanten an den Kunden abtreten, wobei wir uns in diesem Fall verpflichten, dem Kunden nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden alle zur Durchsetzung dieser Ansprüche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung besteht nur insoweit, als der Kunde seine Ansprüche gegen unseren Lieferanten gerichtlich nicht durchsetzen kann. Für Waren von Lieferanten, die nicht in unsere Waren eingebaut werden, gelten die in den Lieferbedingungen des Lieferanten enthaltenen Regeln zu Fehlern und Lieferungen.
     
  7. Es wird keine Gewähr und Haftung übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Bedienung, ungeeignete Betriebsmittel oder Ersatzteile, mangelhaften Aufbau, ungeeigneten Untergrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstehen, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Wird die mangelhafte Ware weiterverarbeitet oder behandelt, mit Produkten anderer Herkunft vermischt oder versucht der Kunde oder ein Dritter, der nicht unser Lieferant ist, die Ware nachzubessern, so obliegt es dem Kunden, nachzuweisen, dass der betreffende Mangel bereits bei Übergabe der gelieferten Ware vorhanden war.
     
  8. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit unsere Haftung nicht nach Maßgabe der folgenden Absätze ausgeschlossen oder beschränkt ist.

 

VIII.  Haftung

  1. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Einhaltung für die Durchführung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf ("Kardinalpflicht").
     
  2. Wir haften nicht für unsere Unterlieferanten, da diese nicht als unsere Erfüllungsgehilfen tätig werden.
     
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
     
  4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haften wir nicht.
     
  5. Für die anfängliche Unmöglichkeit haften wir nur, wenn uns das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn die anfängliche Unmöglichkeit eine Verletzung einer Kardinalpflicht bedeutet.
     
  6. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, ist auch die Haftung für Verschulden der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt bzw. ausgeschlossen.
     
  7. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für das arglistige Verschweigen von Mängeln oder für die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Körperschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Haftungsausschlüssen nicht verbunden.
     
  8. Schadenersatzansprüche des Kunden, für die die Haftung nach diesem Abschnitt beschränkt ist, verjähren in 3 Jahren ab Lieferung der Ware. Diese Frist von 3 Jahren wird weder unterbrochen noch beginnt sie erneut zu laufen, wenn der Kunde einen Schadensersatzanspruch geltend macht.

 

IX. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus unseren Vertragsbeziehungen mit dem Kunden vor. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den Saldo des Kunden, soweit unsere Forderungen gegen den Kunden in laufender Rechnung beglichen werden.

  2. In der Zurücknahme der gelieferten Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht die gesetzlichen Bestimmungen über die Ratenzahlung zur Anwendung kommen, es sei denn, wir erklären ausdrücklich das Gegenteil. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Von einer Pfändung der Ware oder einem ähnlichen Eingriff Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Ansprüche gegen den Dritten durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.

  3. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist der Kunde in Verzug, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Gläubigern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

  4. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen Waren in dieser neuen Ware zum Zeitpunkt ihrer Entstehung. Anstelle der Übergabe der neuen Sache verwaltet der Kunde unser Miteigentum für uns, indem er die Sache für uns verwahrt. Für die durch Verbindung unserer Ware mit anderen Waren entstehende neue Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

  5. Der Kunde tritt uns zur Sicherung seiner Forderungen gegen Dritte nach Einbau der gelieferten Waren in ein Grundstück alle Ansprüche auf Sicherheitsleistungen ab.

  6. Wir verpflichten uns, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

  7. Der Kunde stimmt der Eintragung dieses Eigentumsvorbehalts bei der zuständigen Stelle (Notar, Gericht o.ä.) zu, soweit die anwendbaren Gesetze eine solche Eintragung vorsehen. Kennt das an dem Ort, an dem sich die Ware befindet, geltende Recht einen Eigentumsvorbehalt nicht, so hat der Kunde eine andere gleichwertige Sicherheit zu stellen

     

X. Ausfuhrerklärung

  1. Der Kunde darf alle von uns erworbenen Waren, Software und Technologie nur für zivile Anwendungen und Endbenutzer verkaufen. Der Verkauf zur Verwendung in den sogleich aufgeführten Aktivitäten ist strengstens verboten, es sei denn, er wurde von einer offiziellen Regierungsinstitution genehmigt und autorisiert: Für die Verwendung bei militärischen Aktivitäten, für die Verwendung bei nuklearen Sprengstoffeinsätzen oder unsicheren überwachten Aktivitäten des nuklearen Brennstoffkreislaufs und für die Verwendung bei Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Herstellung chemischer oder biologischer Waffen. Es ist auch nicht gestattet, die Güter, Software und Technologie an sensible Unternehmen oder Personen oder Drittländer zu verkaufen oder zu reexportieren, die gemäß den geltenden internationalen Export- und Zollbestimmungen der Verkaufs- oder Exportkontrolle unterliegen.
     

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Unser Hauptgeschäftssitz ist ausschließlicher Erfüllungsort für alle Liefer- und Zahlungsverpflichtungen, sofern nicht anders vereinbart.

  2. Unsere vertraglichen Beziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Kollisionsrechts und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

  3. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden vor dem Gericht an unserem Geschäftssitz entschieden. Wir sind berechtigt, als Kläger auch jedes andere gesetzlich zuständige Gericht anzurufen oder eine Streitigkeit nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entscheiden zu lassen. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist München. Die Zahl der Schiedsrichter beträgt eins (1), wenn unsere Forderung oder die Forderung des Kunden (ohne Zinsen und Schiedsgerichts- oder Anwaltskosten) einhunderttausend Euro (EUR 100.000,-) oder weniger beträgt, und drei (3), wenn dieser Betrag höher ist. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Die Parteien können auch Deutsch als Sprache des Schiedsverfahrens wählen.

 

XII. Einzelne technische Schritte, die zum Online-Vertragsabschluss führen

 

  1. Die auf der Website, insbesondere im Warenkorb, in Broschüren oder in anderer Form präsentierten Waren stellen kein verbindliches Angebot dar, es sei denn, es liegt ein individuell ausgearbeitetes Angebot vor.

  2. Während des Bestellvorgangs hat der Kunde die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Zahlungsmethoden zu wählen. Insbesondere hat der Kunde die Möglichkeit, den Kaufpreis per Rechnung, Kreditkarte oder Sofortüberweisung zu bezahlen. Darüber hinaus werden ihm während des Bestellvorgangs die Versandkosten angezeigt.

  3. Wählt der Kunde die Zahlung per Rechnung, ist der Gesamtpreis der Bestellung einschließlich der Versandkosten innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung, bei Zahlung per Sofortüberweisung oder Kreditkarte mit Vertragsschluss fällig. Eine bei der Bestellung geleistete Anzahlung wird erstattet, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

  4. Die für die Bestellung geltenden AGB werden während des Online-Bestellvorgangs angezeigt. Vor der Bestellung kann der Kunde alle Bedingungen einsehen, die im Falle eines Vertragsschlusses vereinbart wurden.

  5. Mit der Online-Bestellung gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot ab. Insbesondere gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Kauf eines Produktes ab, indem er die verlangten Angaben einträgt und schließlich auf das Schaltfeld "Bestellung absenden" klickt.

  6. Ein Vertrag kommt zustande, wenn er ausdrücklich innerhalb einer Frist von 5 Werktagen (= Werktage von Montag bis Freitag in Deutschland; der Tag des Eingangs der Bestellung zählt nicht mit) durch Erklärung der Annahme in Textform (z.B. E-Mail, die auch zusammen mit der Versandbestätigung versandt werden kann) oder durch Auslieferung der Ware (Vertragsschluss) angenommen wird. Wird das Angebot nicht innerhalb von 5 Werktagen angenommen, bedeutet dies, dass das Angebot abgelehnt wird. Die Bestätigung, dass ein Angebot oder eine andere Mitteilung erfolgreich abgegeben oder empfangen wurde, stellt keine Annahme dar und führt nicht zum Vertragsschluss.

  7. Die Einzelheiten der Bestellung (einschließlich Vertragstext und AGB) sind auch in der Auftragsbestätigung enthalten, die dem Kunden nach Eingang der Bestellung per E-Mail zugestellt wird. Es obliegt dem Kunden, die Auftragsbestätigung und die Annahmeerklärung (bzw. den Lieferschein bei Annahme durch Versand) dauerhaft zu speichern oder auszudrucken, damit der Vertragsinhalt dem Kunden in dauerhafter Form zur Verfügung steht. Der Kunde kann die Auftragsbestätigung und die Annahmeerklärung als Grundlage für den Vertragsschluss speichern, indem er die E-Mails mit der Auftragsbestätigung und der Annahmeerklärung speichert.

  8. Nachdem der Kunde bei einer Online-Bestellung Daten eingegeben hat, wird er durch Anklicken des Schaltfelds "Weiter" auf die nächste Seite weitergeleitet. Auf der letzten Seite des Bestellvorgangs erhält der Kunde eine vollständige Übersicht über die bestellten Produkte und alle eingegebenen Daten. Auf dieser Seite hat der Kunde die Möglichkeit, sowohl die Bestell- als auch die Kundendaten zu überprüfen und zu ändern, indem er auf die Schaltfläche "Zurück" klickt und gegebenenfalls die gewünschten Änderungen vornimmt.

  9. Ein verbindliches Angebot macht der Kunde erst mit dem Absenden der Bestellung durch eine Willenserklärung (durch Anklicken der Schaltfläche "Bestellung absenden").

  10. Die Vertragssprache ist entweder Englisch oder Deutsch.

  11. Online-Verträge unterliegen keinen Verhaltenskodizes.

  12. Dieser Abschnitt XII gilt nur für online abgeschlossene Verträge, zusätzlich zu den übrigen Abschnitten der AGB. Im Falle von Abweichungen zwischen diesem Abschnitt XII und den übrigen AGB gehen die Bestimmungen dieses Abschnitts XII vor.

Stand April 2021

 

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